Wir waren im September 2019 für eine Woche in der Nähe von Marsa Alam zum reinen Strandurlaub mit Schwerpunkt Schnorcheln im Gorgonia Beach Resort.
Das war organisatorisch völlig in Ordnung.
Der Transfer zwischen Flughafen und Hotel dauert ca. zwei Stunden, war inkludiert und hinreichend komfortabel (Minibus).
Vor Ort gab es einen Ansprechpartner des Veranstalters für Fragen, Tourbuchungen usw.
Zu Fotos und ergänzenden Informationen klickt auf eine der folgenden Kacheln oder blättert auf dieser Seite weiter nach unten.
- 350 Zimmer
- direkte Strandlage
- all-inclusive
- Landeskategorie 5 Sterne (realistisch nach unseren Maßstäben 4 Sterne)
- Liegt im Nationalpark "Wadi El Gemal".
- Steht unter italienischer Leitung.
- Gäste international, mehrheitlich Italiener
- Es gibt einen Spa-Bereich (gegen Extrakosten).
- In der Anlage gibt es eine (gute) Arztpraxis.
- Ein paar Shops sind vorhanden.
- Das Hotel verfügt über eine TGI Tauchschule.
- Es gibt einen Veranstaltungsbereich, wo regelmäßig Aufführungen stattfinden.
- Die Animation war unaufdringlich, was uns gut gefallen hat.
- Diverse Ausflüge werden angeboten, u. a. Exkursionen in die umgebende Wüste.
- Schwimm nur dort, wo Du nicht in Kontakt mit dem Riff kommst. Zum Einen ist alles scharfkantig und man verletzt sich selbst. Zum Anderen schädigt man das Riff.
- Achte auch auf Deine Flossen. Es nutzt nichts, die Finger vom Riff zu lassen, wenn man sich dann umdreht und mit den Flossen alles kaputt macht.
- Stell Dich niemals, wirklich niemals, auf ein Riff.
- Benutze passende Sonnencreme. Viele Sonnencremes enthalten Microplastik oder Inhaltsstoffe, die nachweislich die Korallen schädigen. Diese sind in Deutschland nicht generell verboten. Achte daher beim Kauf auf Beschriftungen wie "korallenfreundlich gemäß hawaiianischem Riff-Sicherheitsgesetz" oder generell "korallenfreundlich" bzw. "reef safe".
- Für die Einreise als Tourist nach Ägypten benötigt man ein Visum. Das kann man elektronisch vorab beantragen oder über eine Visa-Agentur beziehen. Die einfachste Variante ist aber "Visa on arrival" direkt am Zielflughafen in Ägypten.
- Dazu muss man etwas Papierkram ausfüllen und sich bei der offiziellen Stelle das Visum gegen Entrichtung des entsprechenden Betrages in Dollar bar (zum Zeitpunkt unserer Reise 25 US$ pro Person) abholen.
- Man wird am Flughafen aber sofort von Leuten empfangen, die einem dabei "helfen" wollen. Das sind keine Offiziellen, sondern hier wird ein Service verkauft: Gegen eine höhere Gebühr als die reinen Visa-Kosten unterstützen die Herrschaften beim Ausfüllen, machen alles etwas schneller und man erhält zusätzlich eine SIM-Karte zum Datenroaming (die sich sowieso empfiehlt).
- Keiner ist verpflichtet, diesen "Service" zu nutzen. Entscheide selbst, lass Dich aber nicht bedrängen. Es geht auch billiger, wenn man alles selbst macht.
- Als die Zeit für das Boarding erreicht war, es aber nicht weiter ging, informierte man uns über den Status. Ein Gerät sei defekt und müsse repariert bzw. ausgetauscht werden. Ein Flugzeugmechaniker sei beauftragt. (Ja, das ist ein redundantes Gerät. Aber lieber stelle ich so etwas vor dem Abflug fest als über dem Mittelmeer.)
- Wir erhielten regelmäßig Information über den Stand.
- Nach den geltenden Regeln hat man ab zwei Stunden Flugverzögerung Anspruch auf Mahlzeiten bzw. Getränke. Auf explizite Anfrage wurden Gutscheine in Höhe von 10 Euro zur Einlösung an den Flughafen-Kiosken ausgegeben.
- Nach einiger Wartezeit wurden wir informiert, dass der Mechaniker den Defekt nicht vor Beginn des Nachtflugverbots beheben könne. Die Information kam nicht erst, als das Nachtflugverbot in Kraft trat, sondern bereits eine Stunde vorher.
- Nun stand also eine Übernachtung am Flughafen Frankfurt an. Folgendes wurde von der Fluggesellschaft "auf die Schnelle" organisiert:
- Reisebus für den Transfer zum Flughafenhotel
- Ausgabe der Gepäckstücke (zumindest an die Personen, die nicht eine Nacht ohne Gepäckstück überleben)
- Im Sheraton Hotel erhielt jeder ein Zimmer (wir sogar eine Suite) und ein Übernachtungspaket (Zahnbürste, Zahnpasta etc.).
- Es wurde ein warmes Abendessen in Büfettform bereitgestellt.
- Zu unterscheiden ist, ob man eine Pauschalreise oder den Flug (Linie oder Charter) selbst gebucht hat.
- In unserem Fall war das eindeutig, es war eine Pauschalreise. Dann ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Es gibt die sogenannte "Frankfurter Tabelle", in der sehr detailliert aufgeführt ist, bei welchen Reisemängeln es welche Preisnachlässe (prozentual auf den Reisepreis) gibt. Diese ist rechtlich nicht verbindlich, aber in Reisebranche und Justiz gleichermaßen anerkannt. Wir haben nach der Rückkehr den Fall an den Veranstalter gemeldet, dieser hat den ausmachenden Betrag errechnet und sofort überwiesen. Gut!
- Wenn man den Flug selbst gebucht hat, stehen einem auch Entschädigungen zu (zumindest bei einer EU-Airline bzw. Start von einem EU-Flughafen) und es gibt auch dafür Regelungen. Abhängig von der Länge der Verspätung und der Länge des Fluges (in Kilometer) stehen einem Pauschalbeträge zu.
- Aaaaber: Recht haben bedeutet noch nicht Recht erhalten. Wenn die Fluggesellschaft den Gerichtsstand im Ausland hat, ist das nicht so einfach. Es gibt Fluggesellschaften, die ohne Probleme zahlen, und solche, die das nicht tun.
- In diesem Fall gibt es Inkasso-Agenturen, denen man solche Ansprüche "verkaufen" kann. Man liefert die Daten (welcher Flug, welche Verzögerung), erhält dann nur einen Teil des eigentlich ausmachenden Betrags von der Inkasso-Agentur, aber unabhängig von deren Erfolg. Die Inkasso-Agentur hat Partner-Rechtsanwaltskanzleien im Ausland und kann die Forderungen dort einholen. Vorteil: Man erhält das Geld sofort und losgelöst vom Erfolg des Inkassos. Nachteil: Man erhält nur einen Teil der Forderung, verzichtet also auf Geld.
- Auch hierzu wieder ein Aber: Die Inkasso-Agentur weiß sehr genau, an welchen Gerichtsorten und bei welchen Fluggesellschaften die Forderung mit guter Wahrscheinlichkeit umzusetzen ist und wo nicht. Sie wird daher den Ankauf dieser Anforderung ablehnen, wenn sie zu geringe Erfolgsaussichten hat.
- Sehr einfach ist es bei Pauschalreisen. Hier schuldet der Veranstalter alle Bestandteile der verkauften Reise, egal ob Transport, Hotel, Verpflegung usw. Die eigenen Ansprüche muss man dokumentieren (bei Flugdaten ist das einfach), dann beim Veranstalter einreichen und auf Basis der Frankfurter Tabelle erhält man bei gerechtfertigten Beschwerden eine Rückerstattung in Euro. Damit muss man nicht zufrieden sein, aber das ist zumindest klar geregelt.
- Bei separat gebuchten Flügen muss man die Ansprüche bei der Fluggesellschaft geltend machen. Das sollte man als ersten Schritt auch tun. Es gibt im Internet vorgefertigte Anschreiben, wie man das formuliert. Mit etwas Glück zahlt die Fluggesellschaft.
- Funktioniert das nicht, kann man sich überlegen, den Fall an ein Inkassobüro weiterzugeben.
Es gibt in der Nähe keine Ausgehmöglichkeiten.
Brauche ich einen Adapter? Nein, es ist kein Adapter erforderlich.
Internet vor Ort? Im öffentlichen Bereich ja, immer Zimmer nur gegen (relativ hohe) Gebührt. Besser eine SIM am Flughafen oder vorab eine eSIM über Internet-Anbieter (Airolo oder ähnlich) besorgen.